Kontroll- oder Höchstwert für Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.05.2008 - Aktenzeichen 20 W 38/08
DRsp Nr. 2008/17922
Kontroll- oder Höchstwert für Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers
»Als Kontroll- oder Höchstwert für die einem ehrenamtlichen Betreuer nach dem Ermessen des Vormundschaftsgerichts ausnahmsweise zuzubilligende Vergütung kann nicht auf die Vergütung eines entsprechenden Berufsbetreuers nach §§ 4, 5 VBVG zurückgegriffen werden; eher kommt insoweit die Vergütung des Berufsvormundes nach § 3 VBVG in Betracht.«