Kosten der Krankenhausbehandlung als Lebensbedarf; Verpflichtung des anderen Ehegatten aus Krankenhausverträgen
OLG Hamm, Urteil vom 12.10.1992 - Aktenzeichen 3 U 11/92
DRsp Nr. 2006/6476
Kosten der Krankenhausbehandlung als Lebensbedarf; Verpflichtung des anderen Ehegatten aus Krankenhausverträgen
»1. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung unterfallen dann dem Lebensbedarf der Familie, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und keine Sonderleistungen in Anspruch genommen werden.2. Deshalb werden die bei bestehender Ehe von dem einen Ehegatten geschlossenen Krankenhausverträge auch mit Wirkung für den anderen Ehegatten geschlossen.«