AG Heidelberg, vom 08.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 36 F 157/03
Kosten des beigeordneten Rechtsanwalts - Übergang des Erstattungsanspruchs auf Staatskasse
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.01.2005 - Aktenzeichen 16 WF 171/04
DRsp Nr. 2005/21208
Kosten des beigeordneten Rechtsanwalts - Übergang des Erstattungsanspruchs auf Staatskasse
»1. Ein Kostenerstattungsanspruch geht auch dann auf die Staatskasse über, wenn dem Prozessgegner Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.2. § 122 Abs. 1 Nr. 1bZPO meint nur die Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwaltes gegen die eigene Partei.«