Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 29. Juni 2010 verkündete Beschluss des Gerichts - Familiengericht - in pp. - 17 F 68/10 - aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Familiengericht zurückverwiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I. Die Beteiligten haben am pp. die Ehe geschlossen, aus der drei Kinder - S., geboren am pp, und bereits volljährig, L., geboren am pp., und D., geboren am pp. - hervorgegangen sind. Der Antragsteller hat die eheliche Wohnung im Juli 2009 endgültig verlassen. Seither leben die Beteiligten getrennt.
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