Der angefochtene Beschluss wird hinsichtlich der Kostenentscheidung wie folgt abgeändert:
Die Gerichtskosten haben die Beteiligten zu gleichen Teilen zu tragen; seine außergerichtlichen Auslagen trägt jeder Beteiligte selbst.
Von der Erhebung der Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 1.000,- EUR festgesetzt, der Wert für das Beschwerdeverfahren auf bis 900,- EUR.
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