FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.04.2013
5 K 156/12
Normen:
§ 33 Abs. 1 EStG; § 623 Abs. 1 ZPO; § 1564 BGB;
Fundstellen:
DStR 2013, 10
DStRE 2013, 1426

Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als außergewöhnliche Belastung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.04.2013 - Aktenzeichen 5 K 156/12

DRsp Nr. 2013/14039

Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als außergewöhnliche Belastung

Die Kosten eines in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragten britischen Rechtsanwalts und die mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Reisekosten sind als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig, soweit sich der Steuerpflichtige dem Verfahren ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum zu stellen hatte, das Verfahren nicht mutwillig oder ohne Aussicht auf Erfolg war, die Höhe der vereinbarten Kosten nach landestypischen Gesichtspunkten angemessen sind und keine Kostenerstattung erfolgt. Gegen den Nichtanwendungserlass des BMF vom 20.12.2011 (BStBl I 2011, 1286).

Normenkette:

§ 33 Abs. 1 EStG; § 623 Abs. 1 ZPO; § 1564 BGB;

Tatbestand:

Die Kläger begehren die Anerkennung von Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung.