Unter Zurückweisung der weitergehenden sofortigen Beschwerde des Antragsgegners wird der am 10.9.2012 erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 7.9.2012 - 225 F 185/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 10.5.2011 - 225 F 185/08 - sind von dem Antragsgegner an die Antragstellerin von den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 225 F 221/10 AG Aachen 1.084,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 9.2.2012 zu erstatten. Aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Aachen vom 10.5.2012 sind an Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens wandert 25 F2 121/10 von dem Antragsgegner
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|