OLG Koblenz - Beschluss vom 21.01.2014
13 WF 43/14
Normen:
BGB § 675; BGB § 670; MediationsG § 2; FamFG § 36a;
Vorinstanzen:
AG Koblenz, vom 20.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 192 F 296/13

Kosten eines vom Gericht beauftragten Mediators

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2014 - Aktenzeichen 13 WF 43/14

DRsp Nr. 2014/3626

Kosten eines vom Gericht beauftragten Mediators

Für die unmittelbare Beauftragung eines Mediators durch das Gericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, weil das Mediatorrechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Mediator entsteht, denen auch die Auswahl und Beauftragung des Mediators obliegt. Wird ein Mediator dennoch durch das Gericht beauftragt, entsteht ihm gemäß §§ 675, 670 BGB i.V.m. der analogen Anwendung des JVEG ein unmittelbarer Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse. Der Mediator kann in diesem Fall nicht auf die zivilrechtliche Geltendmachung seines Anspruchs verwiesen werden.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde von Rechtsanwältin ...[C] wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Koblenz vom 20.11.2013 abgeändert dahin, dass die Tätigkeit von Rechtsanwältin ...[C] entsprechend ihrer Kostenrechnung vom 10.06.2013 zu vergüten ist.

2.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 675; BGB § 670; MediationsG § 2; FamFG § 36a;

Gründe

I.