Auf die Beschwerde von Rechtsanwältin ...[C] wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Koblenz vom 20.11.2013 abgeändert dahin, dass die Tätigkeit von Rechtsanwältin ...[C] entsprechend ihrer Kostenrechnung vom 10.06.2013 zu vergüten ist.
2.Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|