Der Bescheid des Beklagten vom 18.05.2018 und dessen Widerspruchsbescheid vom 06.07.2018 werden aufgehoben, soweit der Kläger darin für einen Kostenbeitrag für die Zeit vor dem 23.05.2018 herangezogen wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die seinem Sohn bewilligte Hilfe für junge Volljährige.
Der Kläger ist Vater des am 18.05.2000 geborenen XXX. Der Beklagte gewährte zunächst dem Kläger ab dem 20.07.2017 Hilfe zur Erziehung. Seit dem 18.05.2018 gewährt er dessen Sohn Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII in Form der Heimpflege.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|