Die gemäß den §§
Das Amtsgericht hat das Sorgerechtsverfahren mit Beschluss vom 13.3.2003 aus dem Scheidungsverbund abgetrennt und vorab über das Sorgerecht entschieden. Es hat eine Kostenentscheidung getroffen und den Gegenstandswert auf 900,- EURO festgesetzt. Zur Begründung hat es angeführt, es verbleibe bei dem ursprünglichen Streitwert, da durch die Abtrennung keine neue Familiensache entstanden sei, sondern diese nur selbständig fortgeführt werde.
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