Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden der Antragstellerin zu 3/4 und dem Antragsgegner zu 1/4 auferlegt.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf zwischen 501 € und 1.000 € festgesetzt.
I.
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