Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenbeschluss des Amtsgerichts Bonn – Familiengericht - vom 07.09.2011 (
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
Es kann dahinstehen, ob die Kostenbelastung der Antragstellerin tatsächlich den Beschwerdewert von 600,00 €, §
Jedenfalls bleibt das Rechtsmittel in der Sache erfolglos.
|
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|