Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kamen vom 15.01.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Mutter auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 520,00 € festgesetzt.
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