Die Beschwerde der Mutter gegen die Kostenentscheidung im Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht - Lörrach vom 11.09.2014 in der Fassung des Beschlusses vom 22.10.2014 wird zurückgewiesen.
2.Die Mutter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 486,11 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die isolierte Kostenentscheidung in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
Die Beschwerdeführerin ist Mutter des Kindes B. A., geb. am xx.xx.2003. Am xx.xx.2011 haben die Mutter sowie der Antragsgegner gegenüber dem Standesamt Weil in Zusammenhang mit der Anmeldung ihrer Eheschließung die Erklärungen zur Vaterschaft des Antragsgegners abgegeben.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|