Die Beschwerde des Beteiligten P. P. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aalen vom 03.08.2012 - 2 F 146/12 - wird
zurückgewiesen.
Der Beteiligte P. P. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 1.700,00 €
I.
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