Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 25.05.2007 wie folgt abgeändert:
Von der Erhebung gerichtlicher Kosten wird abgesehen.
Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
2.Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, außergerichtliche Auslagen des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
3.Der Beschwerde richtet sich nach der Wertstufe bis 600,00 EUR.
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