Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird die Kostenentscheidung in dem Beschluss des Amtsgerichts Rathenow vom 13. Januar 2021 - Az.
Die Gerichtskosten haben die Mutter und der Antragsgegner hälftig zu tragen; hiervon ausgenommen sind die für das DNA-Gutachten entstandenen Auslagen, die die Mutter allein zu tragen verpflichtet ist. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Mutter und der Antragsgegner hälftig zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 450 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
1.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|