1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg vom 29. Januar 2015 -
2. Gerichtskosten der zweiten Instanz werden nicht erhoben.
3. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren mit Wirkung vom 12. März 2015 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Durch den angefochtenen Beschluss, auf den Bezug genommen wird, hat das Familiengericht im vorliegenden Vaterschaftsfeststellungsverfahren dem unterliegenden Kind (Antragsteller) nach Antragsrücknahme die gesamten Verfahrenskosten auferlegt.
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