Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lörrach vom 24.06.2015 in Ziffer 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen die weiteren Beteiligten jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
2.Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 324,50 € festgesetzt.
I.
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