Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen die Kostenentscheidung in dem Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 30. April 2015 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens haben die Antragstellerin zu 73% und der Beteiligte zu 2. zu 27 % zu tragen. Die Antragstellerin hat die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 2. zu 65 % zu tragen. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
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