Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Calw - Familiengericht -
abgeändert
und die Kosten des Verfahrens den Antragsgegnerinnen je zur Hälfte auferlegt.
2.Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
3.Der Beschwerdewert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I.
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers richtet sich gegen eine Kostenentscheidung zu seinen Lasten nach Erledigung der Hauptsache in einem negativen Feststellungsverfahren.
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