Auf die Beschwerde des Vaters vom 25.07.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Brandenburg an der Havel vom 27.04.2018 -
Die Gerichtskosten erster Instanz werden den beteiligten Eltern je zur Hälfte auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Auch die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben die beteiligten Eltern je zur Hälfte zu tragen. Insoweit werden außergerichtliche Kosten ebenfalls nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf zwischen 501 € und 1000 € festgesetzt.
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