Die Rücknahme der Beschwerde hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben der Antragsteller und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte zu tragen. Ihre außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
Der Beschwerdewert wird auf 7.020 EUR festgesetzt.
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