Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 01.06.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen abgeändert.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 600,- € festgesetzt.
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