OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 17.11.1994
6 UF 181/94
Normen:
ZPO § 91a § 515 Abs. 3 § 522 ;
Fundstellen:
FamRZ 1995, 945

Kostenentscheidung über unselbständige Anschlussberufung bei Rücknahme der Berufung vor Antragstellung

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 17.11.1994 - Aktenzeichen 6 UF 181/94

DRsp Nr. 1995/7658

Kostenentscheidung über unselbständige Anschlussberufung bei Rücknahme der Berufung vor Antragstellung

Jedenfalls in Familiensachen ist bei der Rücknahme der Berufung vor Antragstellung die unselbständige Anschlußberufung als erledigt anzusehen und über die durch sie verursachten Mehrkosten nach den Grundsätzen des § 91a ZPO zu entscheiden.

Normenkette:

ZPO § 91a § 515 Abs. 3 § 522 ;
Fundstellen
FamRZ 1995, 945