Kostenentscheidung über unselbständige Anschlussberufung bei Rücknahme der Berufung vor Antragstellung
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 17.11.1994 - Aktenzeichen 6 UF 181/94
DRsp Nr. 1995/7658
Kostenentscheidung über unselbständige Anschlussberufung bei Rücknahme der Berufung vor Antragstellung
Jedenfalls in Familiensachen ist bei der Rücknahme der Berufung vor Antragstellung die unselbständige Anschlußberufung als erledigt anzusehen und über die durch sie verursachten Mehrkosten nach den Grundsätzen des § 91aZPO zu entscheiden.