In dem vorliegenden auf Zahlung eines Zugewinnausgleichsbetrags gerichteten Rechtsstreit hat sich der Beklagte durch Vergleich vor dem Amtsgericht - Familiengericht - in Saarbrücken vom 1.10.1993 verpflichtet, zur Abgeltung des geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruchs einen Betrag von 19.000,-- DM zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits haben gemäß Ziffer 3 des Vergleichs der Beklagte zu 3/4 und die Klägerin zu 1/4 zu tragen,
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