Der Kläger hatte sich in einem Scheidungsfolgenvergleich vom 04. Januar 2000 - Amtsgericht Mannheim 4D F 206/98 - folgendermaßen zur Unterhaltszahlung an die Beklagte verpflichtet:
"§ 1 Der Antragsteller verpflichtet sich an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Ehescheidung einen monatlichen Unterhalt von DM 3.400,-- (Elementarunterhalt DM 2.100,--, Krankenvorsorgeunterhalt DM 293,--, Pflegevorsorgeunterhalt DM 35,70, Altersvorsorgeunterhalt DM 971,30) zu zahlen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|