Durch Schriftsatz vom 21. August 1995 wurde namens der Klägerinnen von Rechtsanwalt Dr. B. gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 14. Juli 1995 Revision eingelegt. Die für die Klägerin zu 2 eingelegte Revision wurde am 27. November 1995, die für die Klägerin zu 1 eingelegte Revision am 5. Dezember 1995 zurückgenommen. Eine Kostenentscheidung ist nicht ergangen. Mit Kostenrechnungen vom 11. Dezember 1995 sind die Klägerinnen auf Zahlung der durch die Revision begründeten Gerichtskosten in Anspruch genommen worden.
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