Die Erinnerung des Antragsgegners gegen den Kostenansatz des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12. Mai 2014 (Kostenrechnung der Landesjustizkasse Bamberg vom 14. Mai 2014, KSB 618...) wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin hat vom Antragsgegner Ausbildungsunterhalt verlangt. Auf die Beschwerde des Antragsgegners hin haben sich die Beteiligten im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Bamberg am 08. Mai 2014 in der Hauptsache geeinigt und hinsichtlich der Kosten vereinbart, dass diese in beiden Instanzen gegeneinander aufhoben werden.
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