OLG Hamm - Beschluss vom 14.04.2023
6 WF 15/23
Normen:
FamFG § 158c Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
FamRB 2023, 274
FamRZ 2023, 1144
FuR 2023, 557
NJW 2023, 2131
Vorinstanzen:
AG Rheine, vom 28.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 18 F 203/22

Anspruch eines Verfahrensbeistands auf Erstattung von Dolmetscherkosten

OLG Hamm, Beschluss vom 14.04.2023 - Aktenzeichen 6 WF 15/23

DRsp Nr. 2023/6632

Anspruch eines Verfahrensbeistands auf Erstattung von Dolmetscherkosten

Mit der Fallpauschale des § 158c Abs. 1 Satz 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistandes abgegolten. Dies gilt auch bei erheblichen Dolmetscherkosten, die für die Verständigung des Verfahrensbeistandes mit ausländischen Verfahrensbeteiligten anfallen.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rheine vom 28.12.2022 wird die Sache unter Aufhebung der Vorlageverfügung vom 12.01.2023 zur Entscheidung über die Abhilfe an das Amtsgericht - Familiengericht - Rheine zurückverwiesen.

Normenkette:

FamFG § 158c Abs. 1 S. 3;

Gründe

I.