Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache werden die Kosten des gesamten Verfahrens dem Beklagte und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) in dem Umfang auferlegt, in dem er dem Antrag der Kläger und Revisionskläger (Kläger) letzten Endes entsprochen hat (§
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