1. Nach Rücknahme der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 20.03.2024, Az.
2. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 4.000 € festgesetzt.
Nachdem der Amtsvormund seine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 20.03.2024, Az.
Die Kostenentscheidung beruht auf §§
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