Der Kläger hat die Beklagten im vorliegenden Verfahren auf Ersatz von Wertsteigerungen in Anspruch genommen, die dadurch entstanden seien, daß er und sein Vater während der Dauer des mit den inzwischen verstorbenen Eheleuten A. geschlossenen Pachtverhältnisses über ein Hotelrestaurant erhebliche Umbauarbeiten vorgenommen hätten, die den Rechtsnachfolgern der Eheleute A. und jetzigen Hotelbetreibern zugute gekommen seien. Zur Begründung seines Anspruchs der Höhe nach hat er sich auf ein Sachverständigengutachten berufen, das im Rahmen des gegen die Beklagten eingeleiteten selbständiges Beweisverfahrens 7 OH 3/01 des Landgerichts Wiesbaden erstellt worden war.
Der Kläger hat in der Folgezeit die Klage zurückgenommen.
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