Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin der Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 8.11.2018 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1358,69 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Kostenverteilung eines erledigten Unterhaltsabänderungsverfahrens.
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