LG Kiel, vom 17.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 589/01
AG Norderstedt, - Vorinstanzaktenzeichen 32 VIII 6219
Kriterien für die Auswahl des Ergänzungspflegers bei Erbauseinandersetzung
SchlHOLG, Beschluss vom 27.03.2002 - Aktenzeichen 2 W 24/01
DRsp Nr. 2003/7019
Kriterien für die Auswahl des Ergänzungspflegers bei Erbauseinandersetzung
»Bei der Auswahl einer Ergänzungspflegerin für die Durchführung einer Erbauseinandersetzung ist dem Ziel, die Gefahr eines Interessenkonflikts unter den Erben zu vermeiden, Vorrang vor persönlichen Bindungen des "Mündels" und vor Kostengesichtspunkten einzuräumen.«