I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Elze vom 3. April 2012 aufgehoben und die einstweilige Anordnung vom 20. September 2011 aufrechterhalten.
II. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die der Antragsgegnerin und dem Antragsteller im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 € festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|