OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 20.10.2016
1 WF 185/16
Normen:
FamFG § 81; FamFG § 83;
Fundstellen:
FamRZ 2017, 829
Vorinstanzen:
AG Seligenstadt, vom 10.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 373/16

Kriterien für die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Familiensache

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.10.2016 - Aktenzeichen 1 WF 185/16

DRsp Nr. 2016/19490

Kriterien für die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Familiensache

Bei der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Familiensache besteht - anders als im Verfahren der Rechtsbeschwerde - für das Oberlandesgericht im Beschwerdeverfahren nach §§ 58 ff. FamFG keine Einschränkung dahingehend, dass diese lediglich auf einen Ermessensfehl- oder Ermessensnichtgebrauch zu überprüfen wäre.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Seligenstadt vom 10.08.2016 abgeändert.

Die Kosten der ersten Instanz werden dem Beteiligten zu 4) auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 3).

Beschwerdewert: 302,-- €

Normenkette:

FamFG § 81; FamFG § 83;

Gründe