Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Seligenstadt vom 10.08.2016 abgeändert.
Die Kosten der ersten Instanz werden dem Beteiligten zu 4) auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 3).
Beschwerdewert: 302,-- €
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|