Auf die Berufung der Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft wird das Urteil der 2. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 6. März 2024 aufgehoben.
Die Dienstbezüge des Soldaten werden für die Dauer von 6 Monaten um ein Zwanzigstel gekürzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Soldat zu 2/3 und der Bund zu 1/3, der auch 1/3 der dem Soldaten darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der dem Soldaten darin erwachsenen notwendigen Auslagen werden dem Bund auferlegt.
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