I.
Der Kläger und die Widerklägerin sind geschiedene Eheleute.
Aus ihrer Ehe sind die Kinder ... geboren am 22.1.1997, und ..., geboren am 4.7.1999, hervorgegangen, die von der Widerklägerin betreut werden.
Der Kläger ist wieder verheiratet.
Im Jahr 2003 hat er die beiden Kinder seiner jetzigen Ehefrau - ... geboren am 8.7.1987, und ..., geboren am 19.11.1988 - adoptiert; ... ist Schülerin, besucht seit September 2004 das Berufsgrundschuljahr.
Der Kläger ist seit September 2004 - nachdem er Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hatte - als angestellter Kraftfahrer bei einer von seiner jetzigen Ehefrau betriebenen Firma beschäftigt.
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