OLG Hamm vom 30.01.1985
6 UF 734/84
Normen:
BGB § 1672 ;
Fundstellen:
FamRZ 1986, 1039

OLG Hamm - 30.01.1985 (6 UF 734/84) - DRsp Nr. 1994/10749

OLG Hamm, vom 30.01.1985 - Aktenzeichen 6 UF 734/84

DRsp Nr. 1994/10749

Leben die Eltern dauernd getrennt und stellt ein Elternteil einen Antrag auf Sorgerechtsübertragung , so liegt darin grundsätzlich auch ein Rechtsschutzbedürfnis für die zu treffende Sorgerechtsentscheidung. Nicht erforderlich ist, daß es zwischen den Eltern zu Unstimmigkeiten über die elterliche Sorge gekommen ist.

Normenkette:

BGB § 1672 ;

Hinweise:

Ebenso: OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 1083 : Zum Verhältnis Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge und gemeinsamer Elternvorschlag.

Fundstellen
FamRZ 1986, 1039