Die Parteien waren vom 23. Dezember 1969 bis zu ihrer rechtskräftigen Scheidung am 6. April 1989 miteinander verheiratet. Seit 1. September 1984 lebten sie getrennt.
Die Klägerin verlangt Trennungsunterhalt vom Beklagten.
Das Amtsgericht hat ihre Klage abgewiesen, weil sie nicht bedürftig sei.
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