BSG - Urteil vom 14.02.1990
1 RA 111/88
Normen:
BGB § 1587p ; VersorgAusglHärteG § 4 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 1990, 1422
BSGE 66, 192
FamRZ 1990, 874
SozR 3-5795 § 4 Nr. 1

Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht

BSG, Urteil vom 14.02.1990 - Aktenzeichen 1 RA 111/88

DRsp Nr. 1996/16208

Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht

Auch die für die Dauer der Schutzfrist noch an den ausgleichsverpflichteten Ehegatten bewirkten Leistungen zählen zu den Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 1587p ; VersorgAusglHärteG § 4 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Streitig ist ein Anspruch auf Rücknahme der nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs vorgenommenen Kürzung des dem Kläger zustehenden Altersruhegeldes.

Die Ehe des Klägers wurde durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts (Familiengericht -FamG-) Darmstadt vom 10. Oktober 1979 geschieden. Im Zeitpunkt der Scheidung bezogen sowohl der Kläger als auch seine geschiedene Ehefrau von der beklagten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Altersruhegeld. Ein Versorgungsausgleich wurde im Verbund mit der Ehescheidung zunächst nicht durchgeführt.