I. Streitig ist ein Anspruch auf Rücknahme der nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs vorgenommenen Kürzung des dem Kläger zustehenden Altersruhegeldes.
Die Ehe des Klägers wurde durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts (Familiengericht -FamG-) Darmstadt vom 10. Oktober 1979 geschieden. Im Zeitpunkt der Scheidung bezogen sowohl der Kläger als auch seine geschiedene Ehefrau von der beklagten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Altersruhegeld. Ein Versorgungsausgleich wurde im Verbund mit der Ehescheidung zunächst nicht durchgeführt.
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