OLG Naumburg - Beschluß vom 28.05.1996
8 WF 61/96
Normen:
BGB § 1578 Abs. 1, § 1581, § 1603 ; ZPO § 323 ;
Fundstellen:
DAVorm 1997, 329
EzFamR aktuell 1996, 315
OLGReport-Naumburg 1996, 296
RAnB 1997 Nr. 32

Leistungsfähigkeit des arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldners - Anforderungen an die Arbeitssuche

OLG Naumburg, Beschluß vom 28.05.1996 - Aktenzeichen 8 WF 61/96

DRsp Nr. 1997/4349

Leistungsfähigkeit des arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldners - Anforderungen an die Arbeitssuche

»Ein Arbeitloser ist verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um eine Arbeitsstelle zu finden. Er muß für die Suche etwa die Zeit aufwenden, die ein Erwerbstätiger für seinen Beruf aufwendet. Deshalb sind neben der Meldung beim Arbeitsamt etwa 20 Bewerbungen im Monat zu verlangen.«

Normenkette:

BGB § 1578 Abs. 1, § 1581, § 1603 ; ZPO § 323 ;

Hinweise:

Eingesandt von Vors. Richter am OLG Dr. Günther Zettel, Naumburg.

Fundstellen
DAVorm 1997, 329
EzFamR aktuell 1996, 315
OLGReport-Naumburg 1996, 296
RAnB 1997 Nr. 32