OLG Hamm - Urteil vom 20.12.2004
8 UF 122/03
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1118

Leistungsfähigkeit des aus der Bundesrepublik ausgewiesenen unterhaltspflichtigen Vaters

OLG Hamm, Urteil vom 20.12.2004 - Aktenzeichen 8 UF 122/03

DRsp Nr. 2006/10299

Leistungsfähigkeit des aus der Bundesrepublik ausgewiesenen unterhaltspflichtigen Vaters

Gegen der Unterhaltspflicht eines minderjährigen Kindes kann der Vater sich nicht darauf berufen, dass er aus der Bundesrepublik ausgewiesen worden und nunmehr nicht mehr in der Lage ist, in der Türkei ein Erwerbseinkommen zu erzielen, das ihm die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht ermöglicht.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2005, 1118