Leistungsfähigkeit des aus der Bundesrepublik ausgewiesenen unterhaltspflichtigen Vaters
OLG Hamm, Urteil vom 20.12.2004 - Aktenzeichen 8 UF 122/03
DRsp Nr. 2006/10299
Leistungsfähigkeit des aus der Bundesrepublik ausgewiesenen unterhaltspflichtigen Vaters
Gegen der Unterhaltspflicht eines minderjährigen Kindes kann der Vater sich nicht darauf berufen, dass er aus der Bundesrepublik ausgewiesen worden und nunmehr nicht mehr in der Lage ist, in der Türkei ein Erwerbseinkommen zu erzielen, das ihm die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht ermöglicht.