Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.07.2003 - Aktenzeichen 15 WF 43/03
DRsp Nr. 2004/19898
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners eintretende Einkommensminderung führt nach den Grundsätzen über die Veränderung der Geschäftsgrundlage (§ 313BGB) zu einer Unterhaltsabänderung, es sei denn, die Insolvenz ist durch ein Bezug auf die Unterhaltspflicht verantwortungsloses oder zumindest leichtfertiges Verhalten herbeigeführt worden.