OLG Stuttgart - Beschluss vom 22.07.2003
15 WF 43/03
Normen:
BGB § 1603 Abs. 1 § 313 ; InsO § 80 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 297

Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.07.2003 - Aktenzeichen 15 WF 43/03

DRsp Nr. 2004/19898

Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen

Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners eintretende Einkommensminderung führt nach den Grundsätzen über die Veränderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zu einer Unterhaltsabänderung, es sei denn, die Insolvenz ist durch ein Bezug auf die Unterhaltspflicht verantwortungsloses oder zumindest leichtfertiges Verhalten herbeigeführt worden.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 1 § 313 ; InsO § 80 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 297