LG Amberg - Beschluß vom 20.01.1997 (12 T 1499/96) - DRsp Nr. 1997/5669
LG Amberg, Beschluß vom 20.01.1997 - Aktenzeichen 12 T 1499/96
DRsp Nr. 1997/5669
Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit eines durch die Mutter eines nichtehelichen Kindes auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommenen nichtehelichen Vaters sind freiwillige Leistungen Dritter (hier durch Gewährung von Wohnung durch die Eltern) nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nach dem Willen des Dritten auch dem Unterhaltsberechtigten zugute kommen sollen.