LG Augsburg - Beschluß vom 21.04.1998 (5 T 629/98) - DRsp Nr. 1999/1424
LG Augsburg, Beschluß vom 21.04.1998 - Aktenzeichen 5 T 629/98
DRsp Nr. 1999/1424
Zwar kann der Erblasser jederzeit die Rückgabe eines in besondere amtliche Verwahrung genommenen Testament verlangen, jedoch darf die Herausgabe nicht an einen Bevollmächtigten, sondern nur an den Erblasser selbst erfolgen.