LG Bad Kreuznach - Beschluß vom 30.01.1985 (2 T 165/84) - DRsp Nr. 1996/23367
LG Bad Kreuznach, Beschluß vom 30.01.1985 - Aktenzeichen 2 T 165/84
DRsp Nr. 1996/23367
Bestimmt ein Adoptionsbeschluß, daß ein minderjähriges Kind gleichzeitig durch ein Geschwisterpaar angenommen wird, kann diese Adoption nicht dem Geburtenbuch beigeschrieben werden, da dieser Adoptionsbeschluß nichtig ist.