LG Berlin vom 18.06.1987
81 T 175/87
Normen:
ZVG § 180 Abs.3, Abs.4;
Fundstellen:
DRsp IV(436)83d
FamRZ 1987, 1066
Rpfleger 1987, 514

LG Berlin - 18.06.1987 (81 T 175/87) - DRsp Nr. 1992/10897

LG Berlin, vom 18.06.1987 - Aktenzeichen 81 T 175/87

DRsp Nr. 1992/10897

d. Einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung wegen Kindeswohlgefährdung (Abs. 3) (d) aufgrund besonderer Umstände bei ernsthafter Gefahr für das körperliche, seelische oder geistige Wohl des Kindes;

Normenkette:

ZVG § 180 Abs.3, Abs.4;

»... § 180 Abs. 3 Satz 1 ZVG ist einerseits Ausdruck des sich aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden besonderen Schutzes, unter dem das Kind nach dem GG steht und der gewährleisten soll, daß es sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entwickeln kann .. . Er ist andererseits Ausdruck des staatlichen Schutzes, unter den Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie stellt; denn zu dem hiernach geschützten Bereich gehört .. auch die in Auflösung begriffene [Ehe]. Auch die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten in der Form der Teilungsversteigerung untersteht noch dem staatlichen Schutz nach Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfGE 42, 64).