LG Berlin - 26.05.1988 (83 T 83, 85 u. 89/88) - DRsp Nr. 1992/10890
LG Berlin, vom 26.05.1988 - Aktenzeichen 83 T 83, 85 u. 89/88
DRsp Nr. 1992/10890
a-b. Regelmäßig ausgeschlossene Aufhebung der Amtspflegschaft des Jugendamts auf Antrag der nichtehelichen Mutter, die sich beharrlich weigert, Angaben zur Feststellung des Vaters zu machen;(b) mögliche Ausnahmegründe.
Normenkette:
BGB §§ 1706, 1707 ;
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